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DIE BEZEICHNUNG „FETA“ ALS GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG

Der Begriff „Feta“ leitet sich vom italienischen Wort „fetta“ her, das „Scheibe“ bedeutet und im 17. Jahrhundert in die griechische Sprache aufgenommen worden ist.

Eine traditionelle Bezeichnung wie „Feta“, die nicht der Name einer Gegend, eines Ortes oder eines Landes ist, kann nur als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) geschützt werden, wenn sie ein Agrarerzeugnis oder Lebensmittel bezeichnet, das aus begrenzten geografischen Verhältnissen einschließlich der besonderen natürlichen und menschlichen Einflüsse stammt, die dem Erzeugnis oder dem Lebensmittel seine spezifischen Merkmale verleihen können. Außerdem darf die Bezeichnung nicht zu einer Gattungsbezeichnung geworden sein, was bei „Feta“ nicht der Fall ist.

Nach der Auffassung der Kommission sind die Voraussetzungen erfüllt, dass die Bezeichnung „Feta“ allein aus Griechenland stammendem Käse vorbehalten ist.

  PM_Nr._92_05_Feta.pdf
 Die vollständige Pressemittelung Nr. 92/05 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005.


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