Was ist Natamycin und wie wirkt es? Es handelt sich um ein mikrobiell gewonnenes Antibiotikum. Es wirkt antimykotisch, d. h. gegen Hefe- und Schimmelpilze, die zum Lebensmittelverderb führen. Natamycin ist geruch- und geschmacklos. Es kommt natürlich in den Kulturen des Schimmelpilzes Streptomyces natalensis vor. Es dringt wegen seiner geringen Löslichkeit in Fett und Wasser nur wenig in damit behandelte Lebensmittel ein und bleibt daher auf der auftragenden Fläche konzentriert.
Wo wird Natamycin eingesetzt? Natamycin wird u. a. als Konservierungsstoff eingesetzt und ist als Lebensmittelzusatzstoff bei der Lebensmittelherstellung zugelassen für die Oberflächenbehandlung von Hartkäse, Schnittkäse und halbfesten Schnittkäse sowie getrockneten und gepökelten Würsten. Es darf jedoch nur bis zu 1 mg/dm² Oberfläche eingesetzt werden und 5 mm unter der behandelten Oberfläche des Lebensmittels nicht mehr nachweisbar sein. Die Verwendung von Natamycin bei der Bio-Käseherstellung ist unzulässig.
Bedenklichkeit des Stoffes? Natamycin ist auch eine pharmakologisch wirksame Substanz in zugelassenen Humanarzneimitteln. Es wird eingesetzt z. B. gegen Hefepilzerkrankungen der Haut. Es besteht die Gefahr, dass Resistenzen gebildet werden können, m. a. W. bei zu häufiger Aufnahme von Natamycin kann es im menschlichen Organismus zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen. Dies bedeutet, dass bei zu häufiger Aufnahme von Natamycin beispielsweise über Lebensmittel der Einsatz von Natamycin gegen eine Hefepilzerkrankung der Haut wirkungslos bleiben kann.
Kennzeichnung der mit Natamycin behandelten Käse? Bei verzehrbaren Käserinden erfolgt die Kennzeichnung dieses Konservierungsstoffes bei Fertigpackungen über das Zutatenverzeichnis mit dem Klassennamen "Konservierungsstoff" gefolgt von der "E-Nr. 235", "E 235" oder der Verkehrsbezeichnung "Natamycin". Bei loser Ware sind, sofern noch technologisch wirksam, Konservierungsstoffe (also auch Natamycin) nur "mit Konservierungsstoff" oder "konserviert" anzugeben. Hierbei muss keinerlei Differenzierung nach den speziellen Namen des Konservierungsstoffes erfolgen. Bei Käse mit Kunststoffüberzug kann, muss aber nicht, Natamycin enthalten sein. Unabhängig davon ist hier die Angabe "Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet" zu finden.
Tipp für den Verbraucher Vorsorglich sollte bei mit Natamycin behandelten Produkten wie Hartkäse, Schnittkäse und halbfesten Schnittkäse vom Verzehr der Rinde oder der äußeren Käseschicht abgeraten werden. Dabei ist die Rinde oder äußere Schicht bis zu einem halben Zentimeter dick zu entfernen.
Quellen und Links:
Glandorf, Kuhnert, Lück ,Handbuch der Lebensmittelzusatzstoffe, Lose-Blatt-Sammlung, Hamburg Dezember 2003
BfR, Natamycin als Lebensmittelzusatzstoff, Stellungnahme des BfR vom 9. September 2003, www.bfr.bund.de/cms/media.php/70/natamycin_als__lebensmittelzusatzstoff.pdf
Clasen, Elias, Hammes, Winter in: Toxikologisch-hygienische Beurteilung von Lebensmittelinhaltsstoffen und Zusatzstoffe, 2. Auflage, Hamburg 2001, S. 175 f
Verbraucher-Zentrale Hamburg, Was bedeuten die E-Nummern, Hamburg November 2003, 62. Auflage, S. 32